Die Anforderungen an Rechnungslegung, Transparenz und Risikomanagement sind hoch. Daher erhalten Sie bei uns als Ihrem Wirtschaftsprüfer in Hamburg neben der Prüfung Ihrer Jahres- und Konzernabschlüsse auf Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit auch Handlungsempfehlungen zu Risiken und Optimierungsmöglichkeiten. Als Wirtschaftsprüfer in Hamburg bieten und leisten wir Wirtschaftsprüfung mit Leidenschaft. Unser Angebot im Bereich Wirtschaftsprüfung umfasst eine breite Spanne von Dienstleistungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung, der Steuerberatung, der Unternehmensbewertung und der betriebswirtschaftlichen Beratung.
Mit derzeit mehr als 20 Berufsträgern (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte) und mehr als 80 Mitarbeitern sind wir als SME Treuhand und Beratung Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung zusammen mit der Stolze – Dr. Diers – Beermann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in unseren Niederlassungen in Hamburg, Emsdetten und Rheine beratend tätig.
Hamburgs Hafen prägt seit Jahrhunderten unmittelbar und mittelbar die Hamburger Wirtschaft. Er ist Umschlagsplatz für Waren und Güter, die zwischen Nordeuropa, Asien, Nord- und Südamerika sowie Afrika gehandelt werden. Daher sind maritime Wirtschaft mit Schifffahrt und Logistik sowie Luftfahrt bedeutende Treiber in der Wirtschaftsmetropole Hamburg. Ferner tragen insbesondere die Bereiche Information, Kommunikation und Medien, Finanz-, Versicherung- und Unternehmensdienstleistungen, Baugewerbe, Grundstücks- und Wohnungswesen, Erziehung und Gesundheit sowie das verarbeitende Gewerbe zur Wertschöpfung bei. Abgerundet wird das Spektrum durch Unternehmen der Ernährungswirtschaft, des Maschinen- und Fahrzeugbaus und durch die Tourismuswirtschaft.
Vor diesem Hintergrund prüfen wir als Wirtschaftsprüfer in Hamburg Unternehmen dieser Branchen und aller Rechtsformen. Über unsere Standorte in Norddeutschland und zusammen mit unseren Netzwerkpartnern im internationalen Verbund „AGN“ betreuen wir national und international tätige Gesellschaften. Insbesondere kennen wir als Ihr Wirtschaftsprüfer in Hamburg die Erwartungen mittelständischer Unternehmen – aber auch die Fragen der Gründer von Startups. Unsere qualitativ hochwertige Wirtschaftsprüfung beruht auf jahrelanger Erfahrung insbesondere auch durch die Durchführung von Jahres- und Konzernabschlussprüfungen inhabergeführter Kapital- und Personengesellschaften. Unsere Expertise liegt dabei vor allem in den Sektoren Automotive, Handel, industrielle Produktion, Energie, Tourismus, Schifffahrt, Finanzdienstleitungen, Krankenhaus und Rehabilitation, Forschung und Entwicklung, Immobilien und Bau.
Wirtschaftsprüfer haben insbesondere die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, durchzuführen. Unser Leistungsspektrum umfasst daher:
Durch die Abschlussprüfung soll die Verlässlichkeit der in Jahres- und Konzernabschluss sowie Lagebericht und Konzernlagebericht enthaltenen Informationen bestätigt und insoweit deren Glaubhaftigkeit erhöht werden. Die Verlässlichkeit dieser Informationen schließt auch deren Ordnungsmäßigkeit ein, weil diese von den Adressaten der Rechnungslegungswerke bei ihrer Interpretation mit herangezogen wird. Leser des Bestätigungsvermerks und des Prüfungsberichts, insbesondere die Aufsichtsorgane, können die Ergebnisse der Abschlussprüfung bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Dabei müssen die Aufsichtsgremien sich der Grenzen der Aussagefähigkeit eines Abschlusses und Lageberichts sowie der Erkenntnismöglichkeiten einer Abschlussprüfung bewusst sein.
Wir als Wirtschaftsprüfer führen die Abschlussprüfung mit dem Ziel durch, die Aussagen über das Prüfungsergebnis unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit mit hinreichender Sicherheit treffen zu können. Unsere Prüfungsaussagen erläutern wir im Prüfungsbericht und im Bestätigungsvermerk sowie – sofern ein Aufsichtsrat besteht – in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats.
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, die zugrunde liegende Buchführung sowie der Lagebericht sind grundsätzliche Gegenstand der Jahresabschlussprüfung. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und sie ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung beachtet sind. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gehört insbesondere, dass die Buchführung nachvollziehbar, unveränderlich, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen wird, dass der Jahresabschluss klar, übersichtlich und vollständig in der vorgeschriebenen Form mit den vorgeschriebenen Angaben aufgestellt ist und dass alle Posten zutreffend ausgewiesen sowie die Vermögensgegenstände und Schulden sämtlich richtig bewertet worden sind. Bei Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten Gesellschaften gehört ergänzend zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft vermittelt. Der Lagebericht muss mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen des Abschlussprüfers in Einklang stehen und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermitteln; die Risiken der künftigen Entwicklung müssen zutreffend dargestellt und die gesetzlich geforderten weiteren Angaben enthalten sein. In bestimmten Fällen wird dieser Umfang gesetzlich erweitert.
Die Prüfung eines Konzernabschlusses erstreckt sich darauf, ob mit dem Konzernabschluss die für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und sie ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung des Mutterunternehmens beachtet sind und der Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Der Konzernlagebericht muss mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen des Abschlussprüfers in Einklang stehen und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns vermitteln; die Risiken der zukünftigen Entwicklung müssen dargestellt und die gesetzlich geforderten weiteren Angaben enthalten sein. Die Prüfung des Konzernabschlusses schließt gemäß § 317 Abs. 3 HGB in entsprechender Anwendung der für die Prüfung des Jahresabschlusses geltenden Vorschriften grundsätzlich eine Prüfung der im Konzernabschluss zusammengefassten Jahresabschlüsse ein. In bestimmten branchenspezifischen Fällen wird dieser Umfang gesetzlich erweitert.
Die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungsgrundsätze kann sich auf deutsche Rechnungslegungsgrundsätze oder auf international anerkannte oder andere nationale Rechnungslegungsgrundsätze beziehen.
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